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Illustration: Schadensaufnahme an einer beschädigten Einbauküche mit Notizblock, Stift und Maßband

KI-generierte Illustration – kein realer Kundenfall.

Küchenschaden für die Versicherung dokumentieren

Wenn eine Einbauküche beschädigt ist und eine Versicherung im Spiel sein könnte, brauchen Sie vor allem eines: nachvollziehbare Unterlagen. Wir nehmen den Schaden fachlich auf, halten ihn mit Fotos fest und kalkulieren, was Reparatur, Teilersatz oder Ersatzküche kosten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Das Wichtigste vorweg — vier klare Sätze

  • Wir können Schäden aufnehmen und Leistungen kalkulieren. Fachlich, nachvollziehbar und mit Fotos belegt.
  • Wir erstellen keine Sachverständigengutachten. Wir sind ein Küchenfachbetrieb, kein öffentlich bestellter oder vereidigter Sachverständiger.
  • Wir entscheiden nicht über Deckung oder Erstattung. Ob ein Schaden versichert ist, prüfen wir nicht und können wir nicht beurteilen.
  • Die Versicherung entscheidet allein über ihre Leistung. Auch über die Höhe. Wir versprechen Ihnen dazu nichts.

Typische Fälle, in denen eine Versicherung eine Rolle spielt

Wasseraustritt

Undichter Anschluss, defektes Gerät, Wasser von oben: Möbel und Arbeitsplatte quellen auf.

Brand-, Hitze- und Rußschaden

Von der verschmorten Front bis zur vollständig unbrauchbaren Küche.

Schaden durch Dritte

Beim Umzug, bei Handwerksarbeiten oder durch Besuch — jemand anderes hat den Schaden verursacht.

Mietsache

Schaden an einer mitvermieteten Küche, bei Auszug oder Wohnungsübergabe festgestellt.

Welche Versicherung in Ihrem Fall zuständig sein könnte — Hausrat, Gebäude, Haftpflicht oder gar keine —, klären Sie mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Makler. Das ist deren Aufgabe, nicht unsere.

Was wir Ihnen liefern können

Unsere Unterlagen

  • Fotodokumentation des Schadens an der Küche, aus Übersicht und Detail
  • Fachliche Schadenaufnahme: welche Bauteile betroffen sind, welcher Hersteller und welches Programm vorliegt, was sich erhalten lässt
  • Beschaffbarkeit: ob passender Ersatz für Ihr Programm noch erhältlich ist — oft der entscheidende Punkt bei älteren Küchen
  • Nachvollziehbares Angebot über Reparatur, Teilersatz oder Ersatzküche, getrennt nach Positionen

Was diese Unterlagen nicht sind

  • Kein Gutachten und keine Beweissicherung im rechtlichen Sinn
  • Keine Ursachenfeststellung — woher das Wasser kam oder wer den Schaden verursacht hat, ermitteln wir nicht
  • Keine Zeitwertermittlung und keine Bewertung, ob ein Schaden „wirtschaftlich total" ist, im versicherungstechnischen Sinn
  • Keine Kommunikation mit Ihrer Versicherung in Ihrem Namen

So gehen Sie am besten vor

  1. Schaden sichern und fotografieren

    Fotografieren Sie, bevor etwas ausgeräumt oder abgebaut wird — Übersicht und Detail. Bewahren Sie beschädigte Teile möglichst auf, bis alles geklärt ist.

  2. Schaden bei Ihrer Versicherung melden

    Das machen Sie selbst; die Fristen und Obliegenheiten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.

  3. Uns den Schaden schildern

    Über das Formular mit Fotos oder telefonisch. Sagen Sie uns dabei, dass es um einen möglichen Versicherungsfall geht — dann dokumentieren wir von Anfang an entsprechend.

  4. Aufnahme und Angebot

    Wir nehmen den Schaden auf — anhand Ihrer Unterlagen oder vor Ort — und erstellen ein nachvollziehbares Angebot, das Sie einreichen können.

  5. Ihre Versicherung entscheidet

    Was erstattet wird, entscheidet allein sie. Den ausführenden Betrieb dürfen Sie in aller Regel frei wählen.

Unterlagen für Ihren Schadenfall

Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei und noch kein Auftrag. Vor kostenpflichtigen Leistungen — etwa einer Aufnahme vor Ort — erhalten Sie eine transparente Information über Aufwand und Kosten.

Häufige Fragen

Ist die Küche über die Hausratversicherung versichert?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Vertrag und Einbausituation wird eine Einbauküche dem Hausrat oder dem Gebäude zugerechnet; in Mietwohnungen kommt es zusätzlich darauf an, wem die Küche gehört. Verbindlich ist allein Ihr Versicherungsvertrag. Wir prüfen ihn nicht und geben dazu keine Auskunft.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden an der Küche?

Das entscheidet Ihre Versicherung anhand der Schadenursache und Ihres Vertrages — je nach Fall kommen Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung in Betracht. Wir treffen diese Einordnung nicht und sagen keine Erstattung zu.

Können Sie ein Angebot für die Versicherung erstellen?

Ja. Wir erstellen eine fachliche Schadenaufnahme, eine Fotodokumentation und ein nachvollziehbares Angebot über Reparatur, Teilersatz oder Ersatz. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen ist etwas anderes — das bieten wir nicht an.

Welche Fotos und Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind: Übersichtsfoto der ganzen Küche, Nahaufnahmen jedes Schadens, ein Foto der Schadenstelle mit Maßband oder Zollstock, Aufnahmen von Sockel und Schrankinnenraum bei Feuchtigkeit, das Typenschild oder alte Kaufunterlagen der Küche sowie — falls vorhanden — die Schadennummer Ihrer Versicherung. Alles freiwillig; auch mit weniger können wir anfangen.

Was passiert, wenn die Küche nicht nutzbar ist?

Wir sehen uns an, was sich sichern und weiter nutzen lässt und in welcher Reihenfolge gearbeitet werden sollte. Zu Nutzungsausfall, Mietminderung oder Kostenübernahme sagen wir nichts zu — das klären Sie mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Ihrem Vertragspartner.

Übernimmt die Versicherung Ihre Rechnung?

Dazu geben wir keine Zusage. Unser Auftrag und Ihr Versicherungsfall sind rechtlich zwei getrennte Dinge: Auftraggeber sind Sie, und Sie bleiben es auch dann, wenn eine Versicherung später erstattet. Ob und in welcher Höhe sie zahlt, entscheidet allein sie.

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