KI-generierte Illustration – kein realer Kundenfall.
Wenn eine Einbauküche beschädigt ist und eine Versicherung im Spiel sein könnte, brauchen Sie vor allem eines: nachvollziehbare Unterlagen. Wir nehmen den Schaden fachlich auf, halten ihn mit Fotos fest und kalkulieren, was Reparatur, Teilersatz oder Ersatzküche kosten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Undichter Anschluss, defektes Gerät, Wasser von oben: Möbel und Arbeitsplatte quellen auf.
Von der verschmorten Front bis zur vollständig unbrauchbaren Küche.
Beim Umzug, bei Handwerksarbeiten oder durch Besuch — jemand anderes hat den Schaden verursacht.
Schaden an einer mitvermieteten Küche, bei Auszug oder Wohnungsübergabe festgestellt.
Welche Versicherung in Ihrem Fall zuständig sein könnte — Hausrat, Gebäude, Haftpflicht oder gar keine —, klären Sie mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Makler. Das ist deren Aufgabe, nicht unsere.
Fotografieren Sie, bevor etwas ausgeräumt oder abgebaut wird — Übersicht und Detail. Bewahren Sie beschädigte Teile möglichst auf, bis alles geklärt ist.
Das machen Sie selbst; die Fristen und Obliegenheiten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
Über das Formular mit Fotos oder telefonisch. Sagen Sie uns dabei, dass es um einen möglichen Versicherungsfall geht — dann dokumentieren wir von Anfang an entsprechend.
Wir nehmen den Schaden auf — anhand Ihrer Unterlagen oder vor Ort — und erstellen ein nachvollziehbares Angebot, das Sie einreichen können.
Was erstattet wird, entscheidet allein sie. Den ausführenden Betrieb dürfen Sie in aller Regel frei wählen.
Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei und noch kein Auftrag. Vor kostenpflichtigen Leistungen — etwa einer Aufnahme vor Ort — erhalten Sie eine transparente Information über Aufwand und Kosten.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Vertrag und Einbausituation wird eine Einbauküche dem Hausrat oder dem Gebäude zugerechnet; in Mietwohnungen kommt es zusätzlich darauf an, wem die Küche gehört. Verbindlich ist allein Ihr Versicherungsvertrag. Wir prüfen ihn nicht und geben dazu keine Auskunft.
Das entscheidet Ihre Versicherung anhand der Schadenursache und Ihres Vertrages — je nach Fall kommen Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung in Betracht. Wir treffen diese Einordnung nicht und sagen keine Erstattung zu.
Ja. Wir erstellen eine fachliche Schadenaufnahme, eine Fotodokumentation und ein nachvollziehbares Angebot über Reparatur, Teilersatz oder Ersatz. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen ist etwas anderes — das bieten wir nicht an.
Hilfreich sind: Übersichtsfoto der ganzen Küche, Nahaufnahmen jedes Schadens, ein Foto der Schadenstelle mit Maßband oder Zollstock, Aufnahmen von Sockel und Schrankinnenraum bei Feuchtigkeit, das Typenschild oder alte Kaufunterlagen der Küche sowie — falls vorhanden — die Schadennummer Ihrer Versicherung. Alles freiwillig; auch mit weniger können wir anfangen.
Wir sehen uns an, was sich sichern und weiter nutzen lässt und in welcher Reihenfolge gearbeitet werden sollte. Zu Nutzungsausfall, Mietminderung oder Kostenübernahme sagen wir nichts zu — das klären Sie mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Ihrem Vertragspartner.
Dazu geben wir keine Zusage. Unser Auftrag und Ihr Versicherungsfall sind rechtlich zwei getrennte Dinge: Auftraggeber sind Sie, und Sie bleiben es auch dann, wenn eine Versicherung später erstattet. Ob und in welcher Höhe sie zahlt, entscheidet allein sie.